OSTEO
Ihre Praxis für Osteopathie in Freiburg im Breisgau
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Ihre Praxis für Osteopathie in Freiburg im Breisgau

Telefonzeiten

Montag – Freitag
09:00 – 11:00 Uhr

Praxisöffnungszeiten

Montag
09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag
09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch
09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag
09:00 - 17:00 Uhr

Freitag
09:00 - 13:00 Uhr

Behandlung und Kosten

Mit einem ersten, ausführlichen Gespräch starten wir und gehen gemeinsam nach einer genauen Untersuchung in die Behandlung. Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden von privaten Versicherungen bzw. Zusatzversicherungen meist zum Großteil übernommen.

Erwachsenenbehandlung

Wenn Sie das erste Mal zu mir kommen, gliedert sich die Behandlung in mehrere Teile:

1. Ausführliches Gespräch

Am Anfang steht ein ausführliches Gespräch über den Grund Ihres Besuches bei mir. Dabei können auch manche Dinge eine Rolle spielen, die auf den ersten Blick nichts mit Ihrem Beschwerdebild zu tun zu haben scheinen.

2. Genaue Untersuchung

Es folgt eine genaue Untersuchung, die es mir ermöglicht, Ihr Beschwerdebild einzuschätzen und einen Behandlungsplan zu erstellen.

3. Erste Behandlung

Schließlich erfolgt eine erste Behandlung, die durch ein Gespräch über die Prognose und ggf. Empfehlungen, was Sie selbst für Ihre Gesundung unterstützend tun können, abgeschlossen wird.

Bei der folgenden Behandlung wird Ihr Körper erneut genau untersucht, um den neuen Zustand und die Reaktionen auf die vorherige Behandlung festzustellen. Unter Berücksichtigung dieses Befundes wird dann die Behandlung dort fortgesetzt, wo die vorherige Behandlung beendet wurde.

Behandlungshäufigkeit

Der Abstand zwischen zwei Behandlungen beträgt, abgestimmt auf jeden Einzelfall, in der Regel 2-4 Wochen, da Ihr Körper genügend Zeit benötigt, um auf die Impulse, welche er durch die osteopathische Behandlung erhält, zu reagieren. Die durchschnittliche Behandlungshäufigkeit liegt bei +/- 5 Sitzungen. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt noch keine wesentliche Besserung der Beschwerden eingetreten sein, werden wir gemeinsam überlegen, ob ggf. eine andere Behandlungsform gewählt werden sollte.

Behandlungsdauer

Die erste Sitzung dauert ca. 45 – 60 Minuten. Die weiteren Sitzungen richten sich nach dem Bedarf, in der Regel liegt dann die Sitzungsdauer bei ca. 30 Minuten.

Allgemeines

Wenn möglich, planen Sie bitte etwas Ruhezeit im Anschluss an eine Behandlung ein. Wir empfehlen Ihnen, am Tag der Behandlung und am Folgetag möglichst auf starke körperliche Belastung, wie z.B. (Schul-) Sport, schwere (Garten-) Arbeit etc., zu verzichten.

Durch die osteopathische Behandlung werden alte Stoffwechsel“schlacken“ freigesetzt. Um Ihren Körper dabei zu unterstützen, diese schnell auszuscheiden, empfehle ich Ihnen, am Tag der Behandlung und am Folgetag viel zu trinken. Als Faustregel gilt: drei Liter pro Tag, dabei möglichst wenig oder keinen Kaffee, schwarzen/grünen Tee oder Alkohol.


Säuglingsbehandlung

Bei der Geburt wirken aus Sicht der Osteopathie zum Teil heftigste mechanische Kräfte auf den Körper des Neugeborenen ein und können dauerhafte Verschiebungen im Bereich der Schädelplatten, der Wirbelsäule oder des Beckens zur Folge haben.

Die cranio-sacrale Osteopathie behandelt mittels sehr sanftem Druck auf den Schädel und/oder bestimmte Körperregionen. Meist reichen hierbei sehr wenige Behandlungen im Abstand von 1 – 2 Wochen aus.


Kosten der Behandlung

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzkrankenversicherungen meist zum Großteil übernommen. Dabei richtet sich das Honorar nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)/Höchstsatz. Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, empfehlen wir Ihnen vorab die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel den Großteil der Kosten im Rahmen der (von uns hier berücksichtigten) Mindestsätze der Positionen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Auch hier empfehlen wir vorab eine Klärung.

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich seit ein paar Jahren an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Die Richtlinien unterscheiden sich dabei zum Teil erheblich. Daher empfehlen wir auch hier vorab, bei der eigenen Krankenkasse die Beteiligungsmodalitäten zu erfragen.

Für SelbstzahlerInnen beträgt das Honorar pauschal für jede Behandlung 150 Euro.

Bei der Behandlung von gesetzlich bei einem Elternteil mitversicherten Säuglingen und Kleinkindern (bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr) ohne private Zusatzversicherung beträgt das Honorar pauschal 90 Euro, bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 100 bis 125 Euro je Behandlung.

Auf einen Blick:

SelbstzahlerInnen 150 Euro
Säuglinge und Kleinkinder < 2 Jahre 100 Euro
Kinder < 10 Jahre 100 – 130 Euro